Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der B2B Anwendung für Vermieter

der Mietz GmbH („Mietz“) für die Kooperation mit gewerblichen Vermietern von Wohnraum und mit der Vermarktung von zu vermietendem Wohnraum betrauten Unternehmen („Auftraggeber“).

Stand: Juli 2022

  • Gegenstand der AGB
    • Mietz betreibt eine Mietvermittlungsplattform („Plattform“) auf der sie Mietinteressenten einerseits und Vermieter bzw. Vermarkter von Wohnraum andererseits zusammenzuführen. Der Auftraggeber kann Mietz mit der Unterstützung bei der Vermarktung einzelner Mietobjekte beauftragen („Einzelauftrag“). Ein Einzelauftrag umfasst typischerweise auch die Präsentation des betreffenden Mietobjektes auf der Plattform („Mietangebot“).
    • Durch Erteilung eines Einzelauftrages beauftragt der Auftraggeber Mietz, für die betreffenden Mietobjekte Mietinteressenten nachzuweisen oder den Abschluss eines Mietvertragsabschlusses zu vermitteln. Mietz erbringt Nachweis und Vermittlung vorrangig, indem sie dem Auftraggeber über die entsprechenden Funktionalitäten der Plattform Informationen zur Verfügung stellt (insbesondere die Übersicht der passenden Bewerberprofile und Informationen über den Fortschritt der Vermittlungen) zur Verfügung stellt. Mietz ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, für Nachweis und Vermittlung im eigenen Ermessen weitere Maßnahmen außerhalb der Plattform zu ergreifen; wesentliche Maßnahmen sind insoweit mit dem Auftraggeber abzustimmen.
    • Sofern der Auftraggeber für die Nutzung der Plattform registriert ist, kann er eigene Inhalte auf der Plattform einstellen und in diesem Zusammenhang auch Einzelaufträge an Mietz erteilen. Der Auftraggeber kann Mietz alternativ und/oder ergänzend hierzu auch mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform beauftragen (z. B. mit der Einstellung und Aufbereitung von Inhalten des Auftraggebers auf der Plattform durch Mietz, Support bei der Bedienung der Plattform).
    • Der Auftraggeber kann Mietz zudem mit Leistungen beauftragen, die eine erhöhte Sichtbarkeit der Mietangebote auf der Plattform und anderen Kommunikationskanälen bewirken (z. B. soziale Medien, Bannerkampagnen auf Drittseiten).
    • Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertrag mit Mietz sind nicht übertragbar.
    • Entgegenstehende, von den Bestimmungen dieser AGB abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Mietz hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung wird nicht bereits dadurch erteilt, dass Mietz in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Aufträge entgegennimmt, Leistungen erbringt oder sich direkt oder indirekt auf Dokumente oder Nachrichten bezieht, welche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthalten oder auf diese verweisen.
    • Mietz ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
  • Buchung der Vermarktung von Mietobjekten durch Einzelauftrag; Ranking und Sortierung
    • Der Auftraggeber stellt sicher, dass er für die Erteilung des Einzelauftrags sowie für die Vornahme der Handlungen, zu denen er nach diesen AGB und den übrigen Bestandteilen der Vereinbarung verpflichtet ist, von etwaigen Eigentümern oder Miteigentümern des Mietobjekts sowie von sonstigen etwaigen Verfügungsberechtigten am Mietobjekt wirksam und hinreichend bevollmächtigt ist.
    • Mit der Übermittlung der zur Einstellung auf der Plattform vorgesehenen Inhalte gibt der Auftraggeber gegenüber Mietz ein Angebot zum Abschluss eines Einzelauftrags über die zeitlich begrenzte Aufnahme und Bereitstellung des Inhalts in der Datenbank ab. Mietz entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Aufnahme des Inhalts in die Plattform.
    • Im Übrigen erfolgt die Buchung von Einzelaufträgen und anderen Leistungen per Textform (z. B. per E-Mail).
    • Der Auftraggeber darf ausschließlich Mietangebote für Mietobjekte aus dem eigenen Vermarktungsbestand oder für die ein unmittelbarer Vermarktungsauftrag (z. B. Maklervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag) besteht, auf der Plattform einstellen bzw. einstellen lassen.
    • Die Beauftragung mit der Vermarktung eines Mietobjekts gilt ausschließlich für das im Einzelauftrag angegebene Mietobjekt.
  • Zugang zur Plattform
    • Der Auftraggeber kann die über die Plattform angebotenen Leistungen im von Mietz bereitgestellten Funktionsumfang nutzen. Mietz ist berechtigt, auf der Plattform bereitgestellte Funktionalitäten jederzeit zu ändern, neue Funktionalitäten verfügbar zu machen und die Bereitstellung von Funktionalitäten einzustellen. Mietz wird dabei auf berechtigte Interessen des Auftraggebers Rücksicht nehmen.
    • Die Funktionen der Plattform können verbessert, erweitert, ersetzt und von Mietz an den technischen Fortschritt angepasst werden („fortlaufende Änderungen“). Sofern eine fortlaufende Änderung berechtigte Interessen des Auftraggebers in erheblichem Maße beeinträchtigt („erhebliche Änderung“), ist der Auftraggeber nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Kündigung berechtigt:
      • Hat Mietz den Auftraggeber mindestens einen Monat und maximal drei Monate vor Umsetzung der geplanten fortlaufenden Änderung in Textform über diese sowie den geplanten Zeitpunkt ihrer Umsetzung informiert und dabei auf das Kündigungsrecht nach vorliegender Bestimmung hingewiesen, so kann der Partner innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung die Kündigung mit Wirkung zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt der Umsetzung erklären.
      • Ist eine Information über eine erhebliche Änderung entsprechend der vorstehenden Bestimmung unterblieben, so kann der Auftraggeber die Kündigung innerhalb von einem Monat nach Umsetzung der fortlaufenden Änderung mit sofortiger Wirkung erklären.
  • Für den Zugang zur Plattform stellt Mietz dem Auftraggeber die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) zur Verfügung.
    • Mietz stellt dem Auftraggeber die Plattform in der folgenden Verfügbarkeit (Service Level) zur Verfügung:
      • Mietz bietet die Nutzung der Plattform am Übergabepunkt des von Mietz betriebenen Datennetzes mit einer Systemverfügbarkeit von 98,5% pro Monat an. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Auftraggeber und/oder im Bereich der IT-Anlage des Auftraggebers selbst bleiben außer Betracht.
      • Der Prozentsatz für die Systemverfügbarkeit wird folgendermaßen berechnet:
  • Systemverfügbarkeit = (Gesamtzahl der Minuten im Monat – Ausgeschlossene Ausfallzeit – AusfallzeitGesamtzahl der Minuten im Monat – Ausgeschlossene Ausfallzeit) *100
    • „Ausfallzeit“ bezeichnet die Gesamtzahl der Minuten im Monat, in denen die Plattform nicht verfügbar ist.
    • „Ausgeschlossene Ausfallzeit“ bezeichnet die Gesamtzahl der Minuten im Monat, die auf Folgendes zurückzuführen sind: auf (i) Planmäßige Ausfallzeiten während des wöchentlichen Wartungsfensters zwischen Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 23:59 Uhr, (ii) Zeitfenster von bis zu zehn Stunden für wichtige Upgrades oder sonstige Wartungsarbeiten, über die der Auftraggeber mindestens zehn Werktage im Voraus benachrichtigt wurde oder (iii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von Mietz entziehen, z. B. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die sich selbst unter Anwendung angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindern lassen können.
  • Gewährleistung für die Plattform
    • Mietz gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt.
    • Geringfügige Abweichungen zwischen den erbrachten Leistungen und der vereinbarten Beschaffenheit oder geringfügige Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Plattform stellen keinen Mangel dar.
    • Mietz beseitigt Sach- und Rechtsmängel an der Plattform nach Maßgabe von Ziffer 4.5. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziffer 8 auch für Schadensersatz wegen Mängeln.
    • Begeht Mietz im Rahmen der Bereitstellung der Plattform außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Auftraggeber dies gegenüber Mietz schriftlich zu rügen und Mietz eine angemessene Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer Mietz Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung hat oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz gilt auch hier Ziffer 8.
    • Mietz beseitigt Mängel an der Plattform dadurch, dass Mietz nach eigener Wahl dem Auftraggeber entweder einen neuen, mangelfreien Stand der Plattform zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass Mietz dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird Mietz nach eigener Wahl dem Auftraggeber entweder
      • das Recht verschaffen, die Plattform vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder
      • die Plattform ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Auftraggebers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder
      • den Vertrag über die Nutzung der Plattform und etwaige Rahmenverträge insoweit kündigen und dem Auftraggeber vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 8 leisten.
    • Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Bereitstellung der Plattform. Soweit Mietz die Plattform, Teile davon oder sonstige Leistungsbestandteile verbessert oder ersetzt, tritt die Verjährung für eine solche Verbesserung oder einen solchen Ersatz mit Ablauf der Verjährungsfrist für die ursprünglich bereitgestellte Plattform ein.
    • Die Gewährleistung gilt nicht:
      • soweit die Plattform zu Test- oder nicht produktiven Zwecken bereitgestellt wird;
      • soweit der Auftraggeber selbst Veränderungen an der Plattform vornimmt oder Änderungen durch Dritte veranlasst, die nach den geltenden Vertragsbestimmungen nicht zulässig sind, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderungen nicht die Ursache für den Mangel sind;
      • soweit die Plattform für Zwecke verwendet wird, für die sie nicht bestimmt ist;
      • soweit der Auftraggeber die Plattform in einer Umgebung nutzt, die nicht für die Systemanforderungen der Plattform geeignet ist.
    • Soweit die Plattform unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der §§ 599 f. BGB. In diesem Fall werden die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen durch diese AGB nicht erweitert. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber für die Erbringung weiterer Leistungen im Anwendungsbereich dieser AGB eine Vergütung schuldet.
  • Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Auftraggebers
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mietz unverzüglich über alle Umstände, die die Maklertätigkeit von Mietz berühren zu informieren. Dies gilt insbesondere für:
      • das Zustandekommen eines Mietvertrages über ein Mietobjekt sowie die für die Berechnung der Provision benötigten Angaben;
      • die Aufgabe oder Änderung der Vermietungsabsicht in Bezug auf ein Mietobjekt.
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss eines Mietvertrages über ein Mietobjekt über die Plattform zu überprüfen oder bei Mietz zu erfragen, ob Mietz den Vertragsschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, kann er Mietz nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
    • Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten Mietangebote sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammengestellt sind und unverzüglich deaktiviert werden, sobald das Mietobjekt nicht mehr verfügbar ist (z. B. aufgrund Vermietung oder Reservierung). Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten Mietangebote, nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder andere gesetzliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
    • Bei der Auswahl einzelner Mietinteressenten ist dem Auftraggeber eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nach den Bestimmungen des AGG untersagt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er von Mietz für die Auswahl geeigneter Mietinteressenten keine Informationen anfordert, die den Eindruck entstehen lassen könnten, die Auswahl des Auftraggebers könnte einzelne Mietinteressenten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität benachteiligen.
    • Der Auftraggeber muss alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden, die ihm bei der Nutzung der von Mietz angebotenen Leistungen entstehen könnten, zu verhindern oder zu begrenzen. Dazu gehört auch die regelmäßige Sicherung von Daten, die im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Bereitstellung der Leistungen gefährdet wären.
    • Der Auftraggeber unterlässt jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Plattform zu beeinträchtigen. Der Auftraggeber darf die Plattform ausschließlich für die Inanspruchnahme von Leistungen gemäß diesen AGB in Anspruch nehmen. Der Auftraggeber hat zu unterlassen:
      • Informationen zu mehreren Mietobjekten in einem Mietangebot einzustellen;
      • Mietobjekte in einem Mietangebot auszutauschen;
      • in Mietangeboten falsche oder fehlerhaft Angabe zum Mietobjekt zu machen (z.B. falsche Objektadresse oder andere fehlerhafte geographische Zuordnungen, Bilder, die nicht das Mietobjekt zeigen;
      • für dasselbe Mietobjekte mehrere Mietangebote zu erstellen oder Mietangebote für dasselbe Mietobjekte kurze Zeit nach Löschung des Mietangebotes neu einzustellen;
      • Mietangebote als Werbefläche für den Auftraggeber oder Dritte zu missbrauchen (z. B. durch die Einstellung von Bildern und Informationen, die keinen Bezug zum jeweiligen Mietobjekt haben);
      • Mietangebote in eine falsche Kategorie einzustellen;
      • Inhalte in nicht dafür vorgesehene Eingabefelder einfügen (z. B. Angabe einer E-Mail-Adresse im Freitext);
      • Mietinteressenten auf entgeltliche Internet- oder Telefondienste weiterzuleiten;
      • die Herausgabe von Objekt- oder Kontaktdaten von einer Registrierung beim Anbieter oder Dritten abhängig zu machen.
    • Der Auftraggeber stellt die Nutzung seines Master-Accounts für die Nutzung der Plattform sowie – sofern vorhanden – der weiteren ihm zugeordneten Nutzer-Accounts sicher. Insbesondere stellte der Auftraggeber sicher,
      • dass Zugriff auf den Master-Account nur Personen haben, die durch den Auftraggeber dazu berechtigt sind, den Auftraggeber von Mietz gegenüber umfassend und hinsichtlich sämtlicher die Vertragsbeziehung oder die Erfüllung der geschlossenen Verträge betreffenden Sachverhalte rechtlich zu vertreten;
      • dass für jede Person, die seitens des Auftraggebers die Plattform nutzen soll, ein eigener Nutzer-Account erstellt wird und nur diese Person Zugriff auf den betreffenden Nutzer-Account hat;
      • dass zur Authentifizierung ausschließlich nach dem Stand der Technik sichere Passwörter verwendet werden;
      • dass Nutzer-Accounts nur für Mitarbeiter des Auftraggebers erstellt werden, die durch den Auftraggeber dazu berechtigt sind, sämtliche Berechtigungen, die dem jeweiligen Nutzer-Account zugeordnet sind, auch mit rechtlicher Wirkung nach außen auszuüben; 
      • dass durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass keine unberechtigten Dritten Zugriff auf Zugangsdaten erhalten können;
      • dass Mietz sofort informiert wird, wenn dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass unbefugte Dritte die Möglichkeit hatten, von Zugangsdaten Kenntnis zu erlangen.
    • Der Auftraggeber wird Mietz von allen Nachteilen und Kosten, die sich aus der Verletzung seiner Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten nach dieser Ziffer 5 („Mitwirkungspflichten“) ergeben, freistellen. Die Pflicht zur Freistellung besteht nicht, sofern der Auftraggeber die jeweilige Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass auch seine Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen nicht gegen Mitwirkungspflichten verstoßen; Pflichtverstöße seiner Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen sind dem Auftraggeber zuzurechnen. Kommt der Auftraggeber mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug, ist Mietz berechtigt, solche Leistungen, die ohne Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können, für die Dauer des Verzugs auszusetzen. Daneben ist Mietz beim Verstoß des Auftraggebers gegen Mitwirkungspflichten berechtigt, die betroffenen Angebote sofort und ohne vorherige Abmahnung zu deaktivieren. Weitergehende Rechte von Mietz sowie die Verpflichtung des Auftraggebers zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung bleiben unberührt.
  • Vergütung
    • Der Auftraggeber schuldet für die beauftragten Prognoseleistungen eine Vergütung nach Maßgabe der separat abzuschließenden Vergütungsvereinbarungen.
    • Die geschuldete Vergütung errechnet sich auf der Grundlage der geltenden Preise gemäß der zum Zeitpunkt der jeweiligen Einzelbeauftragung geltenden aktuellen „Preisliste für Vermarktungsleistungen von Mietz“ („Preisliste“).
    • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung für den laufenden Kalendermonat jeweils an dessen Ende. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz und -betrag wird bei der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
    • Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Verpflichtung von Mietz zur Leistungserbringung ausgesetzt, es sei denn, eine solche Aussetzung ist für den Auftraggeber unzumutbar, z. B. wenn der ausstehende Betrag vergleichsweise gering ist. Für die Dauer des Zahlungsverzugs sind Fristen und Termine zu deren Einhaltung sich Mietz verpflichtet hat, unterbrochen bzw. ausgesetzt.
    • Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der Vergütung für die vereinbarte Laufzeit verpflichtet, auch wenn nach Vertragsschluss die erforderliche Berechtigung zur Ausübung seines Gewerbes – gleich aus welchem Grund – wegfällt oder sich herausstellt, dass bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine entsprechende Gewerbeerlaubnis vorgelegen hat.
  • Nutzungsrechte an der Plattform
    • Mietz räumt dem Auftraggeber während der Laufzeit dieser AGB das einfache, nicht-übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der durch Mietz zur Verfügung gestellten Plattform ein. Dabei darf die Plattform durch den Auftraggeber und ggf. von durch diesen autorisierten Nutzern ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen und Inanspruchnahme von vertraglichen Leistungen gemäß dieser AGB benutzt werden.
    • Mietz ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur Plattform vorübergehend zur Schadenabwehr zu begrenzen oder auszusetzen, wenn und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sich eine vertragswidrige Nutzung durch den Auftraggeber, einen autorisierten Nutzer oder einen Dritten unter Verwendung des Zugangs des Auftraggebers nachteilig auf die Plattform, auf Mietz, auf andere Auftraggeber von Mietz oder Rechte Dritter auswirken könnte und daher ein unverzügliches Handeln zur Schadenabwehr erforderlich ist.
    • Soweit die Plattform Open Source-Bestandteile beinhaltet, gelten für diese ergänzend die Bestimmungen der jeweiligen Open Source-Lizenz.
    • Sofern Mietz während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Upgrades oder Updates der Plattform vornimmt, gelten die vorstehenden Ziffern 7.1 bis 7.3 auch für diese. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, in seinem Einflussbereich, d. h. insbesondere auch bei den autorisierten Nutzern, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der verfügbaren Funktionen zu schaffen.
  • Nutzungsrechte an den Inhalten
    • Durch die Einstellung von Inhalten auf der Platform, räumt der Auftraggeber Mietz das Recht ein, diese Inhalte unentgeltlich und unbefristet für den Betrieb der Plattform, die Erbringung von Leistungen über die Plattform sowie den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, abzuändern, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu übertragen, zu lizenzieren, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen.
    • Dies schließt auch die Nutzung der Inhalte durch oder in Form von Online-Werbebannern und anderen Werbemitteln von Mietz und seinen Kooperationspartnern ein.
    • Der Auftraggeber räumt Mietz das Recht ein, die auf der Plattform eingestellten Inhalte unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Analyse, Weiterentwicklung der Plattform sowie zu Produktentwicklung und -vermarktung im vorgenannten Umfang zu nutzen.
  • Haftung
    • Mietz haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Mietz nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Haftungsausschlüsse nach dieser Ziffer 9.1 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer Garantieübernahme oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 
    • Mietz haftet nicht, wenn die einen Schaden verursachenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das Mietz keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Mietz haftet ferner nicht für Ausfälle oder Störungen in der außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegenden technischen Infrastruktur.
    • Für den Verlust von Daten haftet Mietz nur dann, wenn der Auftraggeber regelmäßige und ausreichende Datensicherungen durchführt und hierdurch sicherstellt, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    • Schadensersatzansprüche gegen Mietz wegen mangelhafter Leistung verjähren grundsätzlich ein Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche,
      • die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen oder
      • die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, oder
      • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, oder
      • nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Subunternehmer von Mietz, auf die Aufgaben übertragen wurden.
  • Datenschutz und Datenlöschung
    • Der Auftraggeber erhält personenbezogene Daten von Mietinteressenten ausschließlich zur Anbahnung eines Mietverhältnisses über Mietobjekte des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu diesem Zweck zu verarbeiten.
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Mietz erhaltenen Daten von Mietinteressenten unverzüglich zu löschen, sobald der Mietvertrag über das betreffende Mietobjekt endgültig nicht zustande gekommen ist.
    • Der Auftraggeber kann auf der Plattform eingestellte Mietangebote deaktivieren. Diese sind dann auf der Plattform für andere Nutzer nicht mehr sichtbar. Bei Löschung des Mietangebots durch den Auftraggeber werden alle objektbezogenen Daten des betreffenden Mietangebots durch Mietz unverzüglich und unwiderruflich gelöscht. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Mietz und dem Auftraggeber wird Mietz ebenfalls alle objektbezogenen Daten des Auftraggebers ebenfalls unverzüglich und unwiderruflich löschen.
  • Vertragslaufzeit
    • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Für Einzelaufträge oder andere vom Auftraggeber beauftragte Leistungen oder Leistungspakete können gesonderte Kündigungsbestimmungen gelten.
    • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    • Die Erklärung der Kündigung bedarf der Schriftform.
  • Änderung der AGB
  • Mietz kann diese AGB bei einem bestehenden berechtigten Interesse auch innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse gemäß dieser Ziffer 0 ändern. Ein berechtigtes Interesse besteht an der Regelung der Verbesserung bestehender Funktionen oder Merkmale der Plattform, der Umsetzung neuer Funktionen oder Merkmale, von angemessenen technischen Anpassungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der App oder der Plattform sowie an der Umsetzung rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben. Mietz wird dem Auftraggeber Änderungen dieser AGB in einer im Hinblick auf Art und Umfang der geplanten Änderungen und deren Folgen für den Auftraggeber angemessenen und verhältnismäßigen Frist vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens (mindestens aber 15 Tage) in Textform anbieten. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Mietz den Auftraggeber im Änderungsangebot besonders hinweisen. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers gemäß Art. 3 Abs. 2 der VO (EU) 2019/1150 bleibt unberührt.
  • Schlussbestimmungen
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der sonstigen Vertragsbestandteile ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser AGB.
    • Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB erfolgen in Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    • Sofern in einer Bestimmung dieser AGB die Schriftform vereinbart ist, ist damit das gesetzliche Schriftformerfordernis gemäß § 126 Abs. 1 BGB gemeint.
    • Der Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mietz keine Rechte oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den AGB oder sonstigen Vertragsbestandteilen abtreten.
    • Diese Vereinbarung und ihre Auslegung sowie alle damit zusammenhängenden außervertraglichen Verpflichtungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Kollisionsrechts. Die Mietz ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Im Übrigen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Berlin.

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